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Steuertipp: Steuerbefreiung für Elektroautos soll verlängert werden
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Achten Gesetzes zurÄnderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Dieser sieht eine Verlängerungder Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 vor. Mitder Neuregelung in § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz werden demBundesfinanzministerium (BMF) zufolge Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende2030 (bisher: Ende 2025) befreit. Die zehnjährige Steuerbefreiung gilt bis Ende2035 (bisher: Ende 2030). Die Bürger sollen so bei der frühzeitigen Anschaffungeines Elektroautos entlastet werden. Im Jahr 2026 beträgt die Entlastung laut BMFinsgesamt 50 Millionen Euro. Dieser Betrag steige in den darauffolgen Jahrenauf bis zu 380 Millionen Euro im Jahr 2030 an. (Bundesfinanzministerium, PM vom15.10.2025)