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Steuertipp: Sterbegeld kürzt außergewöhnliche Belastungen nicht

17.11.2023

Erhält eine Frau nach dem Tod ihrer Mutter ein Sterbegeld nach einem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und gibt sie das Sterbegeld nicht in ihrer Einkommensteuererklärung an, wohl aber die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung, so darf das Finanzamt diesen Abzug der außergewöhnlichen Belastung grundsätzlich nicht um die Summe des Sterbegeldes kürzen. Das Sterbegeld muss aber als „Einkunft aus nichtselbständiger Arbeit“ voll versteuert werden. (BFH, VI R 33/20) - vom 15.06.2023

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