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Steuertipp: Spekulationssteuer - Wenn das Kindergeld wegfällt, fällt auch Steuerfreiheit weg
Grundsätzlich führt der Verkauf einer privat gehaltenen Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung dazu, dass Spekulationssteuer zu zahlen ist. Wird das Haus oder die Wohnung aber "ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken" genutzt, so entfällt diese Steuer. Der "eigene Wohnzweck" kann auch erfüllt sein, wenn die Wohnung einem Kind überlassen wird, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Normalerweise endet ein solcher Anspruch mit dem 25. Lebensjahr des Kindes. Verkaufen Eltern die Wohnung zweieinhalb Jahre nach dem 25. Geburtstag eines Kindes und liegt der Kauf da noch keine sieben Jahre zurück, so darf das Finanzamt den Gewinn besteuern. (Hier mussten rund 170.000 € von den Eltern versteuert werden, die eine Wohnung in einer Universitätsstadt gekauft, ihren Zwillingen unentgeltlich überlassen - und "zu früh" wieder verkauft hatten.) (BFH, IX R 28/21) - vom 24.05.2022