Rechtstipp: Arbeitsrecht - Bei langer Krankheit können Ärzte zur Aussage gebeten werden
Rechtstipp: Mietrecht: Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist während eines Streits unglaubwürdig
Steuertipp: Sonderausgaben - Weitergeleitete Zahlungen an den Förderverein sind abziehbar
Zahlen Eltern Beiträge an einen Förderverein, der die Gelder an einen Schulträger zur Finanzierung einer Schule weiterleitet, die von den eigenen Kindern besucht wird, so gelten diese Zahlungen als Schulgeld und können von den Eltern als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Hier ging es um 1.000 Euro in einem Jahr, die an den gemeinnützigen Förderverein der Schule gezahlt worden sind. Der Verein muss laut Satzung die Lehrtätigkeit und das Schulleben fördern, wobei es insbesondere um die Unterstützung von schulischen Einrichtungen und Veranstaltungen, Studienreisen, Schullandaufenthalten und Arbeitsgemeinschaften, Projekten und Materialien geht. (FG Münster, 13 K 841/21) - vom 25.10.2023