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Steuertipp: Grunderwerbsteuer - Trennen sich Lebenspartner vor der Kaufpreiszahlung, so ist neu zu rechnen
Steuertipp: Sonderausgaben - Auch Beiträge zu einer Solidargemeinschaft können abzugsfähig sein
Es gibt neben den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen eine Möglichkeit, über so genannte Solidargemeinschaften die Gesundheit abzusichern. Die Beiträge an solche Einrichtungen dürfen dann - wie die Krankenkassenbeiträge - als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen (die im Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind) erfüllen. (Dazu zählt unter anderem, dass sie dem Bundesministerium für Gesundheit alle 5 Jahre belegt, dauerhaft leistungsfähig zu sein.) (BFH, X R 15/22) - vom 23.08.2023