Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Sonderausgaben - Auch Beiträ...

Steuertipp: Sonderausgaben - Auch Beiträge zu einer Solidargemeinschaft können abzugsfähig sein

26.01.2024

Es gibt neben den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen eine Möglichkeit, über so genannte Solidargemeinschaften die Gesundheit abzusichern. Die Beiträge an solche Einrichtungen dürfen dann - wie die Krankenkassenbeiträge - als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen (die im Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind) erfüllen. (Dazu zählt unter anderem, dass sie dem Bundesministerium für Gesundheit alle 5 Jahre belegt, dauerhaft leistungsfähig zu sein.) (BFH, X R 15/22) - vom 23.08.2023

Mit Freunden teilen