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Steuertipp: Sind Postzustellungs-Pausen regelmäßig, so gilt die 3-Tages-Frist nicht
Wird einer Frau ein Steuerbescheid vom Finanzamt zu einem Zeitraum zugeschickt, in dem sie beruflich nicht in ihrer Wohnung ist (hier über knapp anderthalb Monate), so kann die Finanzbehörde nicht auf die so genannte "3-Tages-Frist" abstellen, wenn sich herausstellt, dass an der Wohnung nicht regelmäßig an allen Werktagen die Post zugestellt wird. In dem konkreten Fall vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte der Steuerberater der Frau einen Monat nach dem Tag ihrer Rückkehr (am 19.06.) per Fax Einspruch gegen den Bescheid eingelegt (am 19.07.). Die Behörde argumentierte jedoch, dass der Bescheid (weil am 15.06. auf den Weg gegeben) im Rahmen der "3-Tages-Frist" am 18.06. "angekommen" ist - und somit der Einspruch nur dann wirksam hätte werden können, wenn er spätestens am 18.07. gefaxt worden wäre. Wegen der unregelmäßigen Postzustellungen vor Ort könne die "3-Tages-Frist" jedoch nicht wirksam angewendet werden. (FG Berlin-Brandenburg, 7 K 7045/20) - vom 24.08.2022