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Steuertipp: Selbstunterhalt eines Kindes mit Behinderung

01.06.2023

Die Fähigkeit des volljährigen behinderten Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs seines gesamten existenziellen Lebensbedarfs einerseits und der finanziellen Mittel (also seiner Einkünfte und Bezüge) andererseits zu prüfen; das Vermögen des Kindes bleibt dabei unberücksichtigt (soweit auch bereits ständige Rechtsprechung). Bezieht ein behindertes volljähriges Kind eine Rente, die durch Vermögensumschichtung begründet wurde (hier handelte es sich um eine Einzahlung der dem Kind von einem Kindergeldberechtigten zweckgebunden zugewandten Mittel in einen privaten Versicherungsvertrag), so sind die den Ertragsanteil übersteigenden Teile der Rentenzahlungen nicht als Bezug zu berücksichtigen. (BFH vom 16.2.2023 - III R 23/22)

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