Steuertipp: Sechs Prozent Verzinsung führen nicht zwingend zu verstecktem Gewinn
Eine einemangestellten Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Pension, die dadurcherwirtschaftet wird, dass der Geschäftsführer auf einen Teil der Arbeitslöhne(Urlaubs- und Weihnachtsgelder) verzichtet, und dieser Grundstock von derGesellschaft mit einem Zinssatz von sechs Prozent jährlich verzinst wird, soist diese "mischfinanzierte" Versorgungszusage steuerlichanzuerkennen. Das gelte auch dann, wenn "gesellschaftsfremdeArbeitnehmer" in dem Betrieb lediglich eine Verzinsung in Höhe von dreiProzent erhalten. Diese Pensionszusage ist nicht automatisch als »verdeckteGewinnausschüttung« zu behandeln. (BFH, I R 4/23) - vom 17.12.2025