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Steuertipp: Schweizer Banken dürfen deutsche Behörden informieren
Schweizer Banken dürfen Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln. Es liege keine Verletzung in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor. Zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung dürfen die Daten übermittelt werden. Dieser automatische Informationsaustauch über Finanzkonten diene der Sicherung der Steuerehrlichkeit und der Verhinderung von Steuerflucht. (BFH, IX R 36/21) - vom 23.01.2023