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Steuertipp: Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen - Fristablauf 30. September 2024
Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Diese letzte Fristverlängerung geht auf eine Vereinbarung mit der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutschen Steuerberaterverband e.V., der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer im März 2024 zurück. Ende Juli 2024 standen noch rund 300.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen aus. Die Abrechnungen sind nötig, um die endgültige Förderhöhe für die von starken Corona-bedingten Umsatzrückgängen betroffenen Unternehmen und Selbständigen von den Bewilligungsstellen der Länder berechnet zu können.