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Steuertipp: Schenkungsteuer - Innerhalb von zehn Jahren dürfen Schenkungen zusammengezogen werden
Erhält ein Mann von seinem Vater einen Miteigentumsanteil an einem unbebauten Grundstück geschenkt, stellt das Finanzamt den Grundbesitzwert fest und zahlt der Beschenkte keine Schenkungsteuer, weil der Grundstückswert (hier knapp 90.000 €) unter dem gesetzlichen Freibetrag für Kinder (in Höhe von 400.000 €) lag, so darf das Finanzamt aber Schenkungssteuer berechnen, wenn er knapp fünf Jahre nach der ersten (Grundstücks-)Schenkung 400.000 Euro vom Vater geschenkt bekommt. Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile sind zusammenzurechnen. (Hier wurden unter dem Streich rund 10.000 € Schenkungsteuer fällig.) Der Mann hielt die Bewertung des Grundstücks für zu hoch. Das hätte er aber bereits zum Zeitpunkt der Schenkung bemängeln müssen. Nicht erst bei der Zusammenrechnung mit der Geldschenkung. (BFH, II R 35/21) - vom 26.07.2023