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Steuertipp: Schenkungsteuer - Geschlechtsspezifische Sterbetafeln sind verfassungsgemäß

24.04.2025

Bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen und der Ermittlung der Erbschafts- beziehungsweise Schenkungsteuer dürfen geschlechtsspezifische Sterbetafeln benutzt werden. Bei den Sterbetafeln handelt es sich um statistische Tabellen, die die durchschnittliche Lebenserwartung von Menschen in verschiedenen Altersgruppen darstellen und als Grundlage für die Berechnung von Werten dienen, die von der Lebenserwartung abhängen. In dem konkreten Fall hatte ein Mann Anteile seiner GmbH seinen Kindern geschenkt und sich einen lebenslangen Nießbrauch daran vorbehalten. Das Finanzamt minderte den Wert der Anteile um den Kapitalwert des Nießbrauchsrechts, berechnet anhand der Lebenserwartung des Vaters. Die Kinder argumentierten, die unterschiedliche Bewertung für Männer und Frauen in den Sterbetafeln verstoße gegen das Diskriminierungsverbot - vergeblich. Die geschlechtsspezifischen Sterbetafeln seien genau und realitätsnah - und deswegen verfassungsgemäß. (BFH, II R 38/22 u. a.) - vom 20.11.2024

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