Steuertipp: Schenkungsteuer - Eine Gas-Pipeline-AG ist nicht gemeinnützig
Spendet eineAktiengesellschaft (hier die Nord Stream 2 AG) Geld an eineKlimaschutzstiftung, so muss die Stiftung darauf Schenkungsteuer zahlen, wennsie nicht als gemeinnützig anerkannt wird. Wurde die Klimastiftung vorrangiggegründet, um den Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 abzusichern und umanschließend Umweltprojekte zu fördern, so wird die Gemeinnützigkeit »klarverfehlt«. Die Nord Stream 2 AG ist ein Unternehmen mit russischerStaatsbeteiligung, wobei es enge Verknüpfungen mit politischen und wirtschaftlichenInteressen rund um die Pipeline gibt. Weil die Stiftung nicht »ausschließlichund unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt«, ist eine Steuerbefreiung nichtmöglich. (BFH, II R 12/24) - vom 13.08.2025