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Steuertipp: Schenkungsteuer - "Bald" vermietet ist eben noch nicht "aktuell" vermietet

11.02.2025

Haben zwei Brüder von ihrem Vater Anteile einer GmbH geschenkt bekommen, und gehören dazu auch Grundstücke, auf denen sich zum Zeitpunkt der Schenkung noch nicht fertiggestellte Gebäude befanden, die nach Fertigstellung als Ferienwohnungen vermietet werden sollen, so darf das Finanzamt diese Gebäude für die Ermittlung der Schenkungsteuer nicht als Verwaltungsvermögen behandeln, das von der Begünstigung des Betriebsvermögens ausgeschlossen ist. Das gelte dann, wenn es Dritten zur Nutzung überlassen wird. Das war hier aber (noch) nicht der Fall. Stand am Stichtag (dem Zeitpunkt der Schenkung) tatsächlich »keiner anderen Person ein Recht zum Besitz aufgrund einer mit der Gesellschaft geschlossenen Nutzungsvereinbarung zu«, so handelt es sich nicht um Verwaltungsvermögen. Dass eine solche Überlassung geplant war, ändere nichts daran. (FG Münster, 3 K 906/23 u. a.) - vom 14.11.2024

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