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Steuertipp: Schenkungssteuer - Befreiung beim Familienheim auch bei Erwerb durch eine GbR

09.10.2023

Eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie kann zu Lebzeiten an den Ehepartner verschenkt werden, ohne dass dafür Schenkungsteuer fällig wird. Das gilt unabhängig vom Wert und der weiteren Nutzung der Immobilie. Und auch, wenn die Schenkung in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingebracht wird, die der eine Ehepartner mit dem anderen zuvor gegründet hat, bleibt sie von der Schenkungsteuer verschont. In dem konkreten Fall vor dem Finanzgericht München wurde dem Ehepaar vom Finanzamt zunächst die Steuerbefreiung verwehrt, weil der Mann am Gesellschaftsvermögen der GbR lediglich als Gesamthänder berechtigt sei und er an der Immobilie keinen Eigentumsanteil erworben habe. Das Gericht meinte aber, dass die beiden Gesellschafter gemeinsam Eigentümer des (Gesellschafts-)Vermögens seien beziehungsweise geworden seien. Daher falle das Gesamthandseigentum ebenfalls unter die Steuerfreiheit. (FG München, 4 K 1639/21) – vom 21.06.2023

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