Steuertipp: Schenkung eines Miteigentumsanteils ohne anteilige Übertragung des Finanzierungsdarlehens
Überträgt ein Steuerpflichtiger schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt ohne die Finanzierungsdarlehen anteilig mitzuübertragen, so kann er künftig die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen. (FG Niedersachsen, Az. 3 K 162/23 vom 13.12.2023; Revision eingelegt; BFH-AZ: IX R 2/24