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Steuertipp: Sachsen - Feststellung der Grundstückswerte ist rechtmäßig
Das Sächsische Finanzgericht hat die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatten die Eigentümer eines Einfamilienhauses. Sie wendeten sich gegen die Regelungen des neuen Grundsteuergesetzes und der Sächsischen Sondervorschriften. Diese Klage hat der 2. Senat des Sächsischen Finanzgerichts nun nach mündlicher Verhandlung abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können Revision zum Bundesfinanzhof in München einlegen. (FG Sachsen, Urteil vom 24.10.2023, Az. 2 K 574/23)