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Steuertipp: Sachentnahmen - Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für 2024 bekanntgegeben
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben wurden bekanntgegeben. Diese werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt. Des Weiteren beruhen sie auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen (§ 148 Satz 1 Abgabenordnung). Im Vergleich zum Vorjahr wurden die Jahreswerte für eine Person (ohne Umsatzsteuer) im Schnitt um rund 5% gestiegen. (BMF-Schreiben vom 12.2.2024, IV D 3 - S 1547/19/10001 :005)