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Steuertipp: Referendariat und Praktikum im Bundesfinanzministerium
Im Bundesfinanzministerium können Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und Studierende die Arbeit in einem Ministerium näher kennenlernen. Zurzeit werden Bewerbungen für den Zeitraum 1. Mai bis 30. September 2024 angenommen. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sollten das erste juristische Staatsexamen mit der Note befriedigend oder besser absolviert haben, Interesse an einer aktiven Mitarbeit in den Fachabteilungen des BMF mitbringen und über Vorkenntnisse in den Rechtsgebieten des gewünschten Einsatzbereiches verfügen. Für die Vergabe von Praktikumsplätzen gilt: Bewerberinnen und Bewerber sollten bereits über fundiertes theoretisches Wissen verfügen und sich zum Zeitpunkt des Praktikums mindestens im vierten Fachsemester befinden. Das Praktikum sollte mindestens vier Wochen und höchstens drei Monate dauern. Das Praktikum muss in der einschlägigen Prüfungs- oder Studienordnung der Hochschule vorgeschrieben ist (sogenanntes Pflichtpraktikum). Bewerbungen von Fachhochschulstudierenden können nicht berücksichtigt werden; Schülerpraktika und freiwillige Praktika sind ebenfalls nicht möglich. Weitere Informationen auf www.bundesfinanzministerium.de.