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Steuertipp: Prozessrecht - Bei Videoverhandlungen muss eine einwandfreie Technik vorhanden sein

31.05.2024

Wird eine Videoverhandlung bei Gericht beantragt, so muss der Antragsteller dafür sorgen, dass er technisch in der Lage ist, der Verhandlung in Bild und Ton zu folgen und Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Dazu gehört unter anderem, dass er auf seinem Endgerät für eine hinreichende Ausgabequalität und auch über die für eine Bild- und Tonübertragung notwendige Bandbreite seines Internetanschlusses zu sorgen hat. Umgekehrt muss er auch seine Verfahrenshandlungen in ausreichender Qualität in Bild und Ton an das Gericht übermitteln können. Dazu gehören unter anderem dem Stand der Technik entsprechende und eine hinreichende Übertragungsqualität gewährleistende Kameras und Mikrofone (BFH, IX B 56/23) - vom 09.11.2023

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