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Steuertipp: Private Leasingsonderzahlung muss auf die Laufzeit verteilt werden

04.04.2025

Eine Leasingsonderzahlung für ein von einem Arbeitnehmer privat geleastes Auto, das auch für berufliche Fahrten genutzt wird, kann nicht (mehr) im so genannten Abflussjahr sofort grundsätzlich in voller Höhe als sofort abziehbare Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Sonderzahlung müsse über den gesamten Leasingzeitraum verteilt werden. Denn bei der Zahlung handele es sich um eine Vorauszahlung, die wirtschaftlich den Fahrten des gesamten Nutzungszeitraums zuzurechnen ist. (BFH, VI R 9/22) - vom 21.11.2024

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