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Steuertipp: Optimierung von Versicherungsverträgen ist umsatzsteuerfrei
Einnahmen aus derVermittlung von Bauspar- und Versicherungsverträgen sind gemäß § 4 Nr. 11 UStGvon der Umsatzsteuer befreit, unabhängig davon, ob die Tätigkeit im Auftrageiner Versicherung, Bausparkasse oder Kunden erfolgt. Auch die Optimierungbestehender Versicherungsverträge – selbst wenn keine neuen Verträge entstehenund die Vergütung direkt von Versicherungsnehmern gezahlt wird – fällt unterdiese Steuerbefreiung (BFH, Urteil vom 15.12.2025, X R 7/23). Diese sogenannteunechte Steuerbefreiung schließt jedoch den Vorsteuerabzug aus und kann zuBerichtigungen nach § 15a UStG führen.