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Steuertipp: Ohne wirksame Satzung darf keine Zweitwohnungssteuer berechnet werden

21.08.2024

Grundsätzlich muss jeder, der eine Zweitwohnung besitzt, dafür regelmäßig Zweitwohnungssteuer bezahlen. Grundlage dafür ist eine wirksame Satzung, in der die Verpflichtung geregelt ist. In dem konkreten Fall ging es um die Satzungen zweier Gemeinden (Timmendorfer Strand und Hohwacht), die für unwirksam erklärt wurden. Die Gemeindevertreter wurden schon nicht ordnungsgemäß zu der Sitzung eingeladen, in der die Satzung beschlossen worden ist. Außerdem wurde zur Bemessung der Steuerhöhe maßgeblich auf den Lagewert des Grundstücks abgestellt. Das habe gegen das Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit verstoßen. (Schleswig-Holsteinisches OVG, 6 KN 1/24 u. a.) - vom 25.04.2024

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