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Steuertipp: Ohne künstlerisches Tun werden die Einkünfte gewerbesteuerpflichtig
Ein als »Experte« bezeichneter Mann (hier ging es um den Moderator Werner Hansch), der in einer Doku-Soap mitwirkt, tritt nicht künstlerisch in Erscheinung, sondern gewerblich. Somit sind seine Einkünfte aus den Auftritten gewerbesteuerpflichtig. Hat er als so genannter Unterstützer verschiedene Personen begleitet, die in dem Format auftauchten, indem er sich mit ihnen unterhielt, das Gesagte kommentierte und ihnen abschließend Ratschläge gab (was gefilmt und ausgestrahlt wurde), so fehle es an einer eigenschöpferischen Leistung. (FG Düsseldorf, 10 K 306/17) – vom 21.03.2023