Rechtstipp: Gemeinde darf Eigentümer nicht einfach zur Löschwasserversorgung verdonnern
Rechtstipp: Kindergartenbeitrag - Auch bei Halbgeschwistern gilt die Geschwisterregelung
Steuertipp: Nur die Schaffung von neuem Wohnraum wird gefördert
Gibt es eine "Wohnraumoffensive", mit der Baumaßnamen steuerlich gefördert werden, wenn dadurch Wohnraum für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen geschaffen wird, so hat ein Eigentümer eines vermieteten Hauses keinen Anspruch auf diese steuerliche Förderung, wenn er das Haus abreißt und an selber Stelle ein Haus mit besseren Ausbau- und Energiestandards errichten lässt und das auch wieder vermietet. Bestehenden nutzbaren Wohnraum durch Neubauten zu ersetzen, erhöhe nicht das Wohnangebot. Daran änderten auch die Verbesserungen bei den energetischen Punkten nichts. Es handele sich um eine Sanierung und nicht um eine Schaffung von Wohnraum. Nur eine solche sollte von der "Wohnraumoffensive" gefördert werden. (FG Köln, 1 K 2206/21) - vom 12.06.2024