Steuertipp: Rückwirkende Zusammenveranlagung für umgewandelte Ehen
Rechtstipp: Kündigung - Auch eine Betriebsratsvorsitzende darf nicht mit Stunden schummeln
Steuertipp: Neues Förderangebot für Gründungen und Unternehmensnachfolgen
Seit dem 1. November 2024 gibt es ein neues Förderprogramm für Gründer:innen und Unternehmensnachfolger:innen, das durch eine Kooperation von KfW, den Deutschen Bürgschaftsbanken und den Bundesministerien für Finanzen sowie Wirtschaft und Klimaschutz realisiert wird. Der »ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge« entlastet Hausbanken vollständig vom Kreditausfallrisiko dank einer 100%-Garantie durch die Bürgschaftsbanken und einer 80%-Rückgarantie des Bundes. Gefördert werden bis zu 35 % eines Vorhabens, maximal 500.000 Euro, ohne nötige Sicherheiten und zu günstigen Zinsen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung unter kfw.de/077 oder kapital.ermoeglicher.de