Rechtstipp: Kfz-Kaskoversicherung - Schlüssel im Werkstatt-Briefkasten ist nicht fahrlässig
Rechtstipp: 5 Euro-Verdienst im Ehrenamt ist kein sv-pflichtiges Arbeitsentgelt
Steuertipp: Neue Vollmachtsmuster im Steuerverfahren
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen überarbeitet und neu gefasst. Die Neufassung betrifft sowohl die Vollmachtsformulare für Personen und Gesellschaften als auch für Lohnsteuerhilfevereine. Die neuen Formulare sind bereits gültig und müssen bei der elektronischen Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung verwendet werden. Eine Vollmacht wird benötigt, wenn man sich durch eine andere Person oder Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertreten lassen möchte. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, die Steuererklärung zu erstellen und einzureichen. Auch für die Entgegennahme von Steuerbescheiden und anderen Verwaltungsakten kann eine Vollmacht erforderlich sein. Die Formulare für die Steuervollmacht werden in der Regel vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bereitgestellt. Berater oder Verein helfen auch beim Ausfüllen.