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Steuertipp: Neue Grundsteuer - Das Bundesmodell ist verfassungsrechtlich kritisch
Die Grundstücksbewertung für die Ermittlung der Grundsteuer für Eigentümer nach dem (neuen) Grundsteuer- und Bewertungsrecht („Bundesmodell“) wird vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz als „verfassungsrechtlich bedenklich“ eingestuft. Das Gericht hat deswegen in zwei konkreten (Einzel-)Fällen die Vollziehung der Bescheide ausgesetzt. Insbesondere die Tatsache, dass die Bewertung der Grundstücke auf Grundlage der Bodenrichtwerte vorgenommen werden, sei kritisch zu sehen. Denn die Steuerbemessung werde durch die durchschnittlichen Lagewerte oft ungenau. Dies gelte vor allem dann, wenn Gutachterausschüsse für ein Gebiet fehlten, wenn die Kaufpreissammlungen nicht ausreichten, wenn ein Bodenrichtwert nicht vorhanden sei und daher Werte vergleichbarer Flächen heranzuziehen seien oder wenn lagebedingte Wertminderungen entstünden. (FG Rheinland-Pfalz, 4 V 1295/23 u. a.)