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Steuertipp: Nachweis von Krankheitskosten mit E-Rezept

12.11.2025

Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen alsaußergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählenAusgaben für Medikamente, ärztliche Behandlungen und andere medizinischeLeistungen, die zwangsläufig und notwendig sind. Wer ein E-Rezept einlöst, mussden Kassenbeleg der Apotheke oder die Rechnung der Online-Apotheke aufbewahren,wobei bestimmte Informationen wie Name, Art der Leistung und Betrag enthaltensein müssen. Privatversicherte können auch den Kostenbeleg der Apotheke nutzen.

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