Vorheriger Artikel
Steuertipp: Gericht kippt Sammelpunkt-Regel für Lkw-Fahrer
Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Gebrauchtwagenkauf - Wer Noten gibt, muss sich später daran messen lassen
Steuertipp: Nachweis von Krankheitskosten mit E-Rezept
Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen alsaußergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählenAusgaben für Medikamente, ärztliche Behandlungen und andere medizinischeLeistungen, die zwangsläufig und notwendig sind. Wer ein E-Rezept einlöst, mussden Kassenbeleg der Apotheke oder die Rechnung der Online-Apotheke aufbewahren,wobei bestimmte Informationen wie Name, Art der Leistung und Betrag enthaltensein müssen. Privatversicherte können auch den Kostenbeleg der Apotheke nutzen.