Steuertipp: Die Befreiung kann auch später noch übertragen werden
Rechtstipp: Auch "passive Altersteilzeiter" müssen die Inflationsausgleichsprämie erhalten
Steuertipp: Nachweis von Krankheitskosten mit E-Rezept
Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen Ausgaben für Medikamente, ärztliche Behandlungen und andere medizinische Leistungen, die zwangsläufig und notwendig sind. Wer ein E-Rezept einlöst, muss den Kassenbeleg der Apotheke oder die Rechnung der Online-Apotheke aufbewahren, wobei bestimmte Informationen wie Name, Art der Leistung und Betrag enthalten sein müssen. Privatversicherte können auch den Kostenbeleg der Apotheke nutzen. Für das Jahr 2024 wird es nicht beanstandet, wenn der Name der steuerpflichtigen Person nicht auf dem Kassenbeleg vermerkt ist.