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Steuertipp: Nach Übergang in eine GmbH ist der IAB rückgängig zu machen
Hat ein Einzelunternehmen einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gewinnmindernd geltend gemacht (hier in Höhe von 100.000 €), so darf das Finanzamt die Anerkennung rückgängig machen, wenn das Einzelunternehmen im folgenden Jahr in eine GmbH eingebracht wird. Der Gewinn darf nachträglich erhöht und entsprechend Steuern nachberechnet werden. Denn die Inanspruchnahme des IAB setzt eine Investition im selben Betrieb voraus, was aufgrund des Rechtsträgerwechsels aber nicht mehr möglich war. (FG Köln, 7 K 522/22) - vom 30.11.2023