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Steuertipp: Nach mehr als sechs Monaten entfällt der Kindergeld-Anspruch - in der Regel
Die Eltern eines jungen Mannes, der eine Berufsausbildung absolviert, haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Der entfällt, wenn „Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungsverhältnisses wegen einer langfristigen Erkrankung des Kindes unterbleiben“. In einem Fall vor dem Bundesfinanzhof hatte der Azubi einen schweren Unfall mit Schädelbasisbruch und Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Die letzte Reha-Maßnahme startete knapp anderthalb Jahre nach dem Unfall. Die Frage, wie lange Eltern in einem solchen Fall noch Kindergeld beziehen können, sei allerdings nicht pauschal zu beantworten. In einer Berufsausbildung befindet sich ein Kind nämlich dann, wenn „es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet“. Eine vorübergehende Unterbrechung der Ausbildung - zum Beispiel durch eine Erkrankung - ist zwar unschädlich. Wird der Ausfall aber „mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauern“, so entfällt in der Regel das Kindergeld. (Die Vorinstanz muss nun klären, ob die 6 Monate übersteigende Erkrankungsdauer bereits in den ersten Monaten nach dem Unfall „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ erwartet wurde - und, ob unter Umständen ein behinderungsbedingter Kindergeld-Anspruch in Frage kommen konnte.) (BFH, III R 43/20) - vom 15.12.2021