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Steuertipp: Macht der BFH einen Fehler, darf vereinfacht in Karlsruhe geklagt werden
Ein Sportwettenanbieter, der der Auffassung ist, dass der Bundesfinanzhof (BFH) seinen Fall (in dem es um Fragen zur Besteuerung von Sportwetten ging) zu Unrecht nicht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt habe, kann unmittelbar mit einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht „gehen“. Er muss zuvor nicht noch eine Nichtigkeitsklage beim BFH erheben. Eine Nichtigkeitsklage könne zum Beispiel nur dann erhoben werden, wenn das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt ist oder bei Verstößen gegen die Geschäftsverteilung. Die fehlerhafte Handhabung einer Vorlageverpflichtung aber sei nicht im Rahmen der Nichtigkeitsklage zu beurteilen. Somit ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht für solche Fälle vereinfacht. (BFH, IX K 1/21) - vom 10.10.2023