Steuertipp: Renovierungskosten nach dem Auszug des Mieters
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Steuertipp: Leistungen für das betreute Wohnen sind umsatzsteuerfrei
Leistungen, die im Zusammenhang mit betreutem Wohnen erbracht werden, sind umsatzsteuerfrei. Betreibt eine Gesellschaft (GmbH) eine Seniorenresidenz, das aus einem Pflegeheim sowie sieben Wohnungen des betreuten Wohnens besteht, so muss für die diversen Leistungen, die die Bewohner der Wohnungen von Pflegepersonal erhalten, keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Denn die Leistungen hängen eng mit der Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Personen zusammen. Auch Bewohner des betreuten Wohnens zählen zum Kreis der „hilfsbedürftigen Personen“, für die Umsatzsteuerfreiheit gilt, weil sie an altersbedingten Einschränkungen der Alltagskompetenzen leiden. (FG Münster, 15 K 3554/18) - vom 25.01.2022