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Steuertipp: Leiharbeitnehmer dürfen Fahrtkosten in voller Höhe abziehen

12.06.2025

Ein Leiharbeitnehmer kann seine Fahrtkosten mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer absetzen (und nicht nur mit der Entfernungspauschale), wenn durch eine »Begrenzung auf 18 Monate« der Beschäftigung eine dauerhafte Zuordnung verhindert wird. In dem konkreten Fall wurde ein Leiharbeitnehmer für einen Personaldienstleister tätig und »bis auf Weiteres« einem Entleiher zugewiesen. Der Arbeitnehmer argumentierte, dass eine dauerhafte Zuordnung wegen der gesetzlichen 18-Monats-Grenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht möglich sei - und bekam Recht. Die steuerliche Beurteilung müsse daher die arbeitsrechtliche Befristung berücksichtigen. (FG Düsseldorf, 15 K 1490/24) - vom 20.11.2024

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