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Steuertipp: Künstlersozialkasse - Abgabepflichtige Entgelte für 2025 bis 31. März melden

25.03.2026

Unternehmen, die2025 für eigene Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit selbstständige Künstler oderPublizisten beauftragt haben, müssen die gezahlten Entgelte bis zum 31. März2026 der Künstlersozialkasse melden. Auch wenn im betreffenden Jahr keineabgabepflichtigen Zahlungen geleistet wurden, besteht Meldepflicht nachschriftlicher Aufforderung durch die Künstlersozialkasse; in diesem Fall ist imFormular eine »0« anzugeben. Die gesetzliche Abgabefrist endet jeweils am 31.März des Folgejahres und kann nicht verlängert werden. Geht bis zum Fristablaufkeine Meldung ein, wird die Höhe der abgabepflichtigen Entgelte geschätzt unddie Abgabe von Amts wegen festgesetzt. Diese Schätzung entbindet jedoch nichtvon der Verpflichtung, die tatsächlich geleisteten Entgeltzahlungen zu melden.

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