Steuertipp: Korrektur einer Kindergeldfestsetzung infolge einer Änderung der Verhältnisse
Eine für denKindergeldanspruch erhebliche, eine Korrektur nach § 70 Abs. 2 Satz 1 desEinkommensteuergesetzes eröffnende Änderung der Verhältnisse kann vorliegen,wenn ein sich in einem weiteren Abschnitt der beruflichen Ausbildungbefindliches volljähriges Kind seine Erwerbstätigkeit über dieUnschädlichkeitsgrenze von 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeithinaus ausweitet. Ein fachverwandtes Teilzeitstudium, das im Anschluss an eineBerufsausbildung neben einer Teilzeiterwerbstätigkeit durchgeführt wird,schließt eine einheitliche mehraktige Erstausbildung nicht von vornherein aus,vielmehr bedarf es einer umfassenden Würdigung aller Einzelfallumstände. (BFH,Urteil vom 13.11.2025, III R 43/24)