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Steuertipp: Klagt ein Rechtsanwalt für sich, so darf er das per Fax tun
Grundsätzlich müssen Rechtsanwälte Schriftsätze fürMandanten an ein Gericht (zum Beispiel eine Klage) elektronisch über dasbesondere Anwaltspostfach (beA) übermitteln. Klagt ein Rechtsanwalt allerdingsin eigener Sache in einer Steuerangelegenheit, so ist es ihm nicht zumutbar,das Klageschreiben an das Finanzgericht über das "beA" der Kanzlei zuübermitteln. Haben mehrere Angestellte der Kanzlei Zugriff auf dieses Postfachund wurde unter den Partnern der Kanzlei verpflichtend vereinbart, Gewinne undGewinnanteile nicht offenzulegen, so reicht es aus, wenn er die Klage per Faxeinreicht. Er müsse sich nicht in die Gefahr begeben, dass seine steuerlichenVerhältnisse auf diese Art und Weise offen gelegt werden. (FGBerlin-Brandenburg, 3 K 3005/23) - vom 10.06.2025