Rechtstipp: Reiserecht - Kopien von Bordkarten reichen als Belege aus
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Steuertipp: Kindergeld - Keine Abzweigung an nicht unterhaltsbedürftiges, volljähriges Kind
Kindergeld, das für ein volljähriges Kind zugunsten eines Elternteils festgesetzt worden ist, kann nicht an das Kind ausgezahlt werden, wenn das Kind aufgrund eigener Einkünfte oder Bezüge nicht unterhaltsbedürftig ist. Hintergrund: Nach § 74 Abs. 1 Satz 1 und 3 EStG kann das für ein Kind festgesetzte Kindergeld an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte diesem gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt, mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrags zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. Diese Voraussetzungen lagen jedoch im Streitfall nicht vor. Eine analoge Anwendung des § 74 Abs. 1 EStG komme bei fehlender Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes mangels planwidriger Gesetzeslücke nicht in Betracht, so der BFH. (BFH-Urteil vom 20.2.2025, III R 10/24)