Rechtstipp: Kündigung - Gibt ein Kellner Speisen ohne Bon aus, so kann er fliegen
Steuertipp: Kindergeld - Gibt es aus England keine Informationen, zahlt die deutsche Familienkasse voll
Lebt eine deutsche Staatsangehörige zusammen mit einem Kind(das ebenfalls einen deutschen Pass besitzt) in der Bundesrepublik und ist derVater Angehöriger der britischen Armee, so darf die Familienkasse nicht davonausgehen, dass der Mann Kindergeld aus England erhält ("Childbenefit"), und deswegen nur den Differenzbetrag zum deutschen Kindergeldauszahlt. Bleiben Auskunftsersuchen der Familienkasse an die britischeVerbindungsstelle unbeantwortet, so muss das deutsche Kindergeld in voller Höheausgezahlt werden. Ein weiteres Warten auf Informationen aus England stelle fürdie Mutter eine nicht hinzunehmende Kürzung der Familienleistung dar. (FG Köln,14 K 950/22) - vom 23.05.2025