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Steuertipp: Kindergeld für psychisch erkranktes Kind in Unterbringung?
Nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg ist ein Sohn, der wegen einer psychischen Erkrankung (hier: hebephrene Schizophrenie) einen Grad der Behinderung von 80 mit dem Merkmal »H« (hilflos) hat und wegen seiner im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Körperverletzungen von Personal in betreuten Wohnformen aufgrund einer Gerichtsentscheidung (ohne Strafurteil) einstweilen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, wegen seiner Behinderung zum Selbstunterhalt außerstande. Somit bestehe Anspruch auf Kindergeld (FG Hamburg vom 26.10.2022, 5 K 181/19). Die Familienkasse hat gegen das Urteil Revision beim BFH eingelegt (Az. III R 42/22).