Rechtstipp: Eine einfache Regentonne reicht nicht, um kommunale Gebühren zu kürzen
Steuertipp: Kein Rechtsschutzbedürfnis bei geringem Streitwert
Steuertipp: Kindergeld - Eine Weiterbildung zum Facharzt zählt nicht
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, das eine Weiterbildung zum Facharzt kein Teil einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung ist. Bei einer im Anschluss an das Medizinstudium absolvierten Facharztweiterbildung handelt es sich lediglich um eine Zweitausbildung. Das ist wichtig für den Kindergeldanspruch der Eltern des Medizinstudenten. Die Erstausbildung des Kindes endet mit Abschluss des Medizinstudiums durch Ablegung der ärztlichen Prüfung. Damit endet auch der Anspruch auf die Kindergeldzahlung. Die Ausbildung im Rahmen der Facharztweiterbildung tritt hinter die Berufstätigkeit zurück, aus der hier bereits eine Vergütung für die Tätigkeit als Arzt erzielt wurde. (Niedersächsisches FG, 9 K 114/21) - vom 17.11.2021