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Steuertipp: Kindergeld - Eine 3-monatige Ausbildung ist keine "echte" Berufsausbildung

19.02.2025

Eine dreimonatige Ausbildung eines jungen Mannes zum Rettungssanitäter ist nicht als »erstmalige Berufsausbildung« anzusehen. Das hat zur Folge, dass diese Schulung keinen Einfluss auf die Kindergeldberechtigung der Eltern des Mannes hat. Eine Berufsausbildung liege nur dann vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten (…) und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird. (FG Rheinland-Pfalz, 4 K 1946/21) - vom 14.08.2023

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