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Steuertipp: Kindergeld - Der Monatsanfang ist entscheidend für den Bezug

15.03.2024

Haben ein Mann und sein Lebenspartner im Dezember eines Jahres ein Pflegekind aufgenommen, das im November davor von einer obdachlosen Mutter zur Welt gebracht worden ist, so steht für diese beiden Monate das Kindergeld der Mutter beziehungsweise den leiblichen Eltern zu. Entscheidend ist, wer zu Beginn des jeweiligen Monatsanfangs anspruchsberechtigt ist. Anders als bei den Pflegeeltern setzt der Kindergeldanspruch der leiblichen Eltern nicht die Aufnahme des Kindes in den Haushalt voraus. (BFH, III R 5/23) - vom 18.01.2024

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