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Steuertipp: Kindergeld - Der Antrag muss eigenhändig unterschreiben sein - auch von einem Anwalt

04.12.2023

Wird ein Antrag auf Kindergeld von einem Rechtsanwalt für seine beiden eigenen Kinder über das elektronische Anwaltpostfach (beA) an die Familienkasse geschickt, so ist damit die nötige schriftliche Form samt Unterschrift nicht eingehalten. Die Anwaltschaft würde ansonsten in privaten Angelegenheiten bevorzugt. Die qualifizierte elektronische Signatur ersetze die eigenhändige Unterschrift nicht. Zwar sei insoweit die Übermittlung per Tele- oder Computerfax ausreichend. Die Übermittlung durch das beA sei einer E-Mail gleichzustellen. (Hessisches FG, 9 K 39/23) - vom 20.04.2023

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