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Steuertipp: Kindergeld - Bei Spätaussiedlern zählt der Zeitpunkt der Einreise
Spätaussiedler, die diese "Eigenschaft" vom Bundesverwaltungsamt bescheinigt bekommen haben, erfüllen von dem Zeitpunkt an die Voraussetzungen für einen Kindergeldbezug, an dem sie eingereist sind. Der "gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland" (ein wichtiger Aspekt für die Kindergeldberechtigung) ist seit der Einreise gegeben - nicht erst mit der Ausstellung der Bescheinigung. (Niedersächsisches FG, 10 K 148/21)