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Steuertipp: Kindergeld - Bei einem Studium in Australien wird genau hingeschaut
Studiert eine junge Frau in Australien und ist sie noch keine 25 Jahre alt, so haben die Eltern in Deutschland auch dann weiterhin Anspruch auf Kindergeld, wenn die Tochter in einer "gewissen Regelmäßigkeit" die elterliche Wohnung aufsucht. Das könne auch in größeren Zeitabständen geschehen, so der Bundesfinanzhof. Wichtig bei der Entscheidung, was noch als "regelmäßig" gelten kann, ist die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Dauert der Aufenthalt im Ausland nur bis zu einem Jahr, so geht der Kindergeldanspruch auch dann nicht verloren, wenn das Kind in diesem Jahr gar nicht nach Hause kommt. Beträgt die Dauer mehr als ein Jahr, so muss geprüft werden, wie lange sich das Kind innerhalb der ausbildungsfreien Zeiten in der elterlichen Wohnung befindet. Kurzaufenthalte von zwei oder drei Wochen reichen nicht aus. (BFH, III R 11/21) – vom 21.06.2023