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Steuertipp: Kfz-Steuer - Ist die Erbfolge noch nicht ganz klar, darf das Zollamt nichts berechnen
Ein Hauptzollamt darf potenzielle Erben für nach dem Tod einer Frau entstandener Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist. Stirbt eine ältere Dame, die Halterin von mehreren Kraftfahrzeugen war, und gibt es neben Enkeln der Frau noch einen Sohn, der ebenfalls eine Erbenstellung beansprucht (was noch von einem Nachlasspfleger vom Amtsgericht geklärt werden muss), so müssen die Enkelkinder die vom Zollamt festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlen. Weil die Erbfolge noch nicht abschließend geklärt sei, können potenzielle Erben nicht in Anspruch genommen werden. (FG Münster, 2 V 693/24 u.a.) - vom 18.06.2024