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Steuertipp: Kfz-Steuer - Auch die Erben können eine Befreiung wegen Schwerbehinderung fordern
Stirbt ein schwerbehinderter Mann und stellen die Erben fest, dass er es zu Lebzeiten verpasste hatte, die - ihm zustehende - Befreiung von der Kfz-Steuer zu beantragen, so können die Erben die rückwirkende Befreiung nachholen. Das Antragsrecht geht in einem solchen Fall auf den Rechtsnachfolger über. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, dass eine Steuerbefreiung ein höchstpersönliches Recht sei und nicht „vererbbar“. Der Bundesfinanzhof widerspricht dem. Grundsätzlich werde die Steuerbefreiung ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Die Erben seien auch zur Antragstellung befugt. (BFH, IV R 38/19) - vom 10.02.2021