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Steuertipp: Kfz-Steuer - Anhänger, die Mais zur Biogasanlage transportieren, sind nicht befreit
Eine Personengesellschaft erhält keine Kfz-Steuerbefreiung für ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge, wenn sie die Fahrzeuge für den Transport des von ihm produzierten Silomais zu der ebenfalls von ihr betriebenen Biogasanlage nutzt. Für Anhänger, die ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt oder zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe verwendet werden, kann es eine Befreiung von der Kfz-Steuer geben. Werden Anhänger für die Beförderung des Getreides zu der gewerblich betriebenen Biogasanlage eingesetzt, so dient das auch dem Betrieb der Biogasanlage und sei nicht - wie es die Kfz-steuerrechtliche Befreiungsvorschrift erfordert - ausschließlich für den landwirtschaftlichen Betrieb. (BFH, IV R 11/23) - vom 18.12.2024